Aktive Mitglieder, die im Wirtschaftsjahr 19 Jahre alt werden oder älter sind und noch nicht das 65. Lebensjahr erreicht haben, sind zur Leistung von 5 Arbeitsstunden im Jahr für die Pflege und Erhaltung der Clubanlage verpflichtet. Für nicht geleistete Arbeitsstunden ist ein Ersatzbetrag von 15.- € pro Stunde zu bezahlen.
Alle aktiven Mitglieder, die das 75. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, sind zur Leistung von 1 Wirtschaftsdienst pro Jahr verpflichtet. Die Termine werden im Wirtschaftsplan veröffentlicht. Für einen nicht geleisteten Wirtschaftsdienst ist ein Ersatzbetrag von 75.- € zu bezahlen.
Neue Mitglieder sind im ersten Jahr vom Wirtschafts- und Arbeitsdienst befreit.
Anstelle von 5 Arbeitsstunden kann auch ein Wirtschaftsdienst geleistet werden. Dasselbe gilt auch umgekehrt.