Beitragsordnung 2024

 

  1. Die Mitglieds- und Schnupperbeiträge sind Jahresbeiträge für das Kalenderjahr. Diese werden mit dem Eintritt in den Verein fällig. Bei Eintritt einer Mitgliedschaft nach dem 01.Juli  wird nur der halbe Mitgliedsbeitrag fällig.
  2. Der Einzug der Mitgliedsbeiträge erfolgt jährlich im 1. Quartal. Der Einzug des Schnupperbeitrags erfolgt nach Eingang des Aufnahmeantrags innerhalb von 4 Wochen. 
  3. Ab dem 19.Lebensjahr scheiden Mitglieder aus der Familienmitgliedschaft aus und werden automatisch als eigenständiges Mitglied geführt.
  4. Aktive Mitglieder, ab dem 19 Lebensjahr und welche noch nicht das 65. Lebensjahr erreicht haben, sind zur Leistung von 5 Arbeitsstunden im Jahr für die Pflege und Erhaltung der Clubanlage verpflichtet. Für nicht geleistete Arbeitsstunden ist ein Ersatzbetrag von 15.- € pro Stunde zu bezahlen.
  5. Alle aktiven Mitglieder, die das 75. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, sind zur Leistung von 1 Wirtschaftsdienst pro Jahr verpflichtet. Die Termine werden im Wirtschaftsplan veröffentlicht. Für einen nicht geleisteten Wirtschaftsdienst ist ein Ersatzbetrag von 75.- € zu bezahlen.
  6. Neue Schnuppermitglieder sind im ersten Jahr vom Wirtschafts- und Arbeitsdienst befreit.
  7. Anstelle von 5 Arbeitsstunden kann auch ein Wirtschaftsdienst geleistet werden. 
  8. Der Austritt aus dem Verein erfolgt durch schriftliche Kündigung oder per eMail und ist nur auf den 31.12. des laufenden Jahres möglich, wobei die Kündigungserklärung an den TC-Aurich e.V. bis zum 31.Oktober zugegangen sein muss. Verspätet eingegangene Kündigungen werden nicht anerkannt.